31.03.2021 | Leider, aber absehbar, bringt die neueste Novelle zur COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung wieder einige Einschränkungen mit sich und macht daher die Mitte März gelockerten Regelungen rückgängig (siehe auch ÖLV-Artikel).

Das Gruppentraining für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist mit Beginn der so genannten "Osterruhe" ab Gründonnerstag, 01.04. wieder verboten. Wie kurz nach Veröffentlichung dieses Artikels bekannt wurde, gelten die Regelungen nun bis (mindestens) 02. Mai. Man wird sehen, was ab dann gelten wird …

D.h. es findet ab morgen Donnerstag, 01.04. wieder kein Training der U10/U12 & U14 statt.

Ansonsten gelten kurz gesagt die Regelungen, die vor Mitte März gegolten haben. Folgendes Training ist für alle unsere Mitglieder zu unseren Trainingszeiten auf der Anlage gestattet (siehe Artikel bei der Sportunion):

  • alleine,
  • mit Personen aus dem gleichen Haushalt (ohne Abstand),
  • mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn (ohne Abstand),
  • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister – ohne Abstand),
  • oder mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird (ohne Abstand)

Die Regelungen für Spitzensportler bleiben wie gehabt. Mit Präventionskonzept und COVID-19-Tests dürfen diese weiter in Gruppen trainieren. Der maßgebliche §15 ist dazu recht schwammig formuliert: "Durch ärztliche Betreuung und durch COVID-19-Testungen der Sportler, Betreuer und Trainer ist darauf hinzuwirken, dass das Infektionsrisiko minimiert wird." Die allgemeine Interpretation lautet, dass als Mindestanforderung die in den letzten Wochen verpflichteten wöchentlichen Testungen herangezogen werden können, wie sie bisher für Trainer gegolten haben. In Bezug auf die Spitzensportler-Regelung gilt das allerdings auch für Athletinnen und Athleten!

 

Weiterhin ist zwischen allen Anwesenden (bis auf obige Ausnahmen) ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten, der bei der Trainingsausübung nur kurzfristig unterschritten werden darf. Wir verzichten natürlich weiterhin auf Händeschütteln, Umarmungen etc.

Alle Anwesenden müssen beim Betreten und Verlassen der Anlage einen Mund-Nasen-Schutz tragen, Erwachsene (18+) eine FFP2-Maske.

Athletinnen und Athleten, die Krankheitssymptome jedweder Art aufweisen, dürfen nicht am Training teilnehmen!

Für vereinsfremde Personen ist das BSFZ Südstadt weiter geschlossen.

 

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