1. ATHLETENBETREUUNG

Jede Athletin/Jeder Athlet hat das Recht bei der zuständigen Trainerin/beim zuständigen Trainer ihrer/seiner Altersklasse zu trainieren. Athletinnen/Athleten, die keine Trainerin/keinen Trainer benötigen bzw. sich keiner Trainingsgruppe anschließen wollen, können die Trainingsplätze im BSFZ Südstadt zu den vom ULC Riverside Mödling gemieteten Trainingszeiten benützen. Athletinnen/Athleten, die von einer vereinsexternen Trainerin/einem vereinsexternen Trainer trainiert werden, müssen für etwaige anfallende Kosten selbst aufkommen.

 

2. BESTIMMUNGEN NÖM

Allgemeine Bestimmungen des NÖLV zu Niederösterreichischen Meisterschaften

 

3. FAHRTKOSTEN

In bestimmten Fällen erstattet der ULC Riverside Mödling bei der An- & Abreise zu Wettkämpfen das Fahrtgeld. Die Fahrtkosten sind in sämtlichen Fällen mit der Erstattung des Benzingeld ident. Um einen Anspruch auf Rückerstattung der Fahrtkosten zu haben, muss der Wettkampfort mehr als 30 Kilometer vom BSFZ Südstadt entfernt liegen. In allen Fällen werden diese 30 Kilometer vom BSFZ Südstadt (Heimstätte des ULC Riverside Mödling) gerechnet.

Bei Staatsmeisterschaften, österreichischen Meisterschaften und Landesmeisterschaften steht grundsätzlich der Vereinsbus für eine An- & Abreise zur Verfügung. Sollten aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen mehr Plätze benötigt werden, als im Vereinsbus zur Verfügung stehen, kann die An- & Abreise nach Absprache mit der Vereinsleitung auch mit einem Privat-PKW erfolgen. In diesem Fall können Fahrtkosten geltend gemacht werden (ausgenommen Mastersathletinnen/Mastersathleten).
Beispiel: Die Vereinsmeisterschaften finden in Linz statt. Bei Abfahrt des Vereinsbusses stehen in diesem noch 6 Plätze zur Verfügung. Folglich besteht bei An- & Abreise mit einem Privat-PKW kein Anspruch auf Rückerstattung der Fahrtkosten.

Bei den diversen Meetings besteht nur dann ein Anspruch auf Fahrtkosten, wenn die Trainerin/der Trainer der jeweiligen Athletin/des jeweiligen Athleten eine konkrete Wettkampfplanung hat. Erfolgt die Teilnahme an einem Meeting aus sonstigen Gründen besteht kein Anspruch auf Fahrtkosten. Bei der An- & Abreise ersucht die Vereinsleitung die Athletinnen/Athleten eine gemeinsame Anreise zu organisieren.
Beispiel: Athletin/Athlet 1 muss aufgrund der Wettkampfplanung nach Salzburg reisen, um dort an einem Meeting teilzunehmen. Athletin/Athlet 2, der/die aufgrund einer ähnlichen Wettkampfplanung auch in Salzburg am Start ist, muss sich mit Athletin/Athlet 1 im Vorhinein eine gemeinsame Anreise kümmern. In diesem Fall hat Athletin/Athlet 1, dessen/deren Auto benutzt wird, einen Anspruch auf Fahrtkosten.
Beispiel: Athletin/Athlet 3, 4 und 5 machen sich untereinander aus bei einem Meeting in St. Pölten zu starten. Da an diesem Wettkampf aufgrund des eigenen Willens und nicht aufgrund einer Wettkampfplanung teilgenommen wird, besteht kein Anspruch auf Fahrtkosten.

 

4. LIZENZKOSTEN

Die Kosten für die Allgemeine Klasse und Masters werden vom Verein übernommen.

 

5. MITGLIEDSBEITRAG 

Grundsätzlich beträgt der Mitgliedsbeitrag für alle Mitglieder € 150,- pro Halbjahr. Die Wintersaison beginnt im Oktober und endet im März. Die Sommersaison beginnt im April und endet im September. Ab dem 4. Mitglied innerhalb einer Familie ist die Mitgliedschaft kostenlos.
Das Fernbleiben vom Trainingsbetrieb befreit nicht vom Mitgliedsbeitrag (zur Kündigung der Mitgliedschaft siehe Statuten). Vom Beitrag befreit sind alle Vorstandsmitglieder und Trainerinnen/Trainer.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund des administrativen Aufwands für unsere ehrenamtlich im Verein tätigen Funktionäre keine Zahlung des Mitgliedsbeitrags per Erlagschein anbieten bzw. akzeptieren.

 

6. NENNGELD

Der ULC Riverside Mödling bezahlt das Nenngeld für ein Antreten bei Meisterschaften (auch Mastersmeisterschaften) und bei allen rein leichtathletischen Veranstaltungen. Für Straßenläufe und Volksläufe wird kein Nenngeld bezahlt. Nenngeld wird nicht bezahlt, wenn ein Antreten ohne Wissen der Trainerin/des Trainers oder der Vereinsleitung erfolgt und wenn das Vereinsdress nicht getragen wird.

Außerdem wird das Nenngeld nicht vom ULC Riverside Mödling getragen, wenn die Athletin/der Athlet aus nicht gerechtfertigten Gründen (z.B.: Radtour) an einer sonstigen Veranstaltung teilnimmt. Die Athletin/Der Athlet wird nach den Meisterschaften von Vereinsseiten angesucht, das angefallene Nenngeld dem Verein rückzuerstatten.

 

7. ÖSTERREICHISCHE MEISTERSCHAFTEN

Bei Teilnahme an österreichischen Meisterschaften wird neben der Anreise auch die Übernachtung mit Verpflegung und einem Getränk pro Mahlzeit bezahlt. Die Quartiere für die Übernachtung werden von der Vereinsleitung vorgegeben. Bei einer sehr weiten Anreise wird nach Abstimmung mit dem Vereinsvorstand auch eine zweite Übernachtung bezahlt. Mastersathletinnen/Mastersathleten müssen für Übernachtung und Verpflegung selbst aufkommen.

 

8. STIMMRECHT

Alle Mitglieder, die älter als 15 Jahre sind, sind bei der Generalversammlung stimmberechtigt.

 

9. TRAINERENTSCHÄDIGUNG

  • LA-Trainer: € 25,- pro Anwesenheit (Voraussetzung: staatlich geprüfte Trainerin/staatlich geprüfter Trainer für Leichtathletik)
  • LA-Instruktoren: € 20,- pro Anwesenheit (Voraussetzung: staatlich geprüfte Instruktorin/staatlich geprüfter Instruktor für Leichtathletik)
  • LA-Übungsleiter: € 15,- pro Anwesenheit (Voraussetzung: geprüfte Übungsleiterin/geprüfter Übungsleiter)
  • Betreuer ohne Ausbildung: € 10,- pro Anwesenheit

Die nächste Stufe wird jeweils nach Ende der jeweiligen Ausbildung ereicht. Die Trainerentschädigung verpflichtet die Empfängerin/den Empfänger, dem Vereinsvorstand am Anfang jeder Saison für ihre/seine Trainingsgruppe einen Jahresplan vorzulegen. Jede Trainerin/Jeder Trainer ist verpflichtet, bei den Haupttrainingszeiten Dienstag und Donnerstag im BSFZ Südstadt anwesend zu sein. Bei einer Verhinderung muss eine Vertreterin/ein Vertreter nominiert werden, der die Vertretung beim Training selbst übernimmt.

 

10. VEREINSDRESS

Das Vereinsdress ist in der Grundfarbe rot und ist bei einer Teilnahme an Meisterschaften vorgeschrieben. Das Tragen des Dresses ist auch Grundlage für eine Förderung. Der Aufdruck des Vereinslogos auf das Vereinsdress ist kostenlos. Weiters kann das Vereinslogo auf Vereinskosten auch auf alle selbst besorgten Kleidungsstücke gedruckt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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