24.11.2021 | Auch heuer müssen wir im November wieder in einen Lockdown gehen und unseren gewohnten Trainingsbetrieb für einige Wochen einstellen bzw. ändern.

Die generellen Regeln der aktuellen 5. COVID-19 Notmaßnahmenverordnung hat der ÖLV in diesem Artikel schon sehr ausführlich zusammengefasst. Daher gehen wir aus Zeitgründen und der Übersichtlichkeit halber nicht näher darauf ein und verweisen auf die Infos dort.

Für uns im Speziellen heißt dass, dass wir für die Dauer des Lockdowns (voraussichtlich bis 12.12.) kein Gruppentraining der U10/U12 sowie der U14 und des Erwachsenen-Lauftreffs durchführen dürfen.

Alle Vereinsmitglieder dürfen jedoch unter Einhaltung der 2G-Regeln sowie mindestens 2 Meter Abstand zu anderen einzeln bzw. mit folgenden Personen die Außenbereiche im BSFZ Südstadt benutzen:

  • Mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner,
  • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister),
  • mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird.

Für jene, die unter die wie bisher weit gefasste Spitzensportlerregelung fallen, gelten wieder andere Sonderbestimmungen, über die auch der ÖLV-Artikel informiert.
Das betrifft jene Athlet*innen der U16+ unter uns, die Kaderathlet*innen sind und/oder an Staatsmeisterschaften teilnehmen bzw. dies anstreben. Für diese und ihre Trainer*innen ist unter Einhaltung der 3G-Regel (ja, 3G, wie im beruflichen Umfeld üblich) sowohl Indoor- als auch Outdoor-Training unter den auf der ÖLV-Seite zusammengefassten Bedingungen möglich (bitte dort nachlesen!).
Die jeweiligen Gruppentrainer informieren ihre Gruppen separat.

Das Tragen einer FFP2-Maske ist laut Präventionskonzept des BSFZ Südstadt auf den Erschließungsflächen (Gänge, Freiflächen) verpflichtend. Sie darf nur während der Sportausübung abgenommen werden.

 

Foto von Gerd Altmann via Pixabay

 

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