15.11. 2021 | Die 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wurde nach ihrem Inkrafttreten heute Nacht überraschend früh online gestellt und bringt durch den "Lockdown für Ungeimpfte" natürlich auch Änderungen im Sport:

  • Zusammenkünfte sind generell nur mehr mit 2G-Nachweis gestattet, auch jene an öffentlichen Orten und ungeachtet der Teilnehmeranzahl.
  • Ungeimpfte dürfen an öffentlichen Orten im Freien Sport betreiben. Aber nur alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, einzelnen engsten Angehörigen oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen.
  • Der vollständige Ninja-Pass gilt weiterhin bis zur Ende der Schulpflicht (12-15-Jährige) als 2G-Nachweis.
  • Kinder unter 12 Jahre sind weiter von der 2G-Nachweispflicht ausgenommen.
  • Der Erststich gilt in Verbindung mit einem negativen PCR-Test für eine Übergangszeit weiterhin als 2G-Nachweis.

Die weiteren Regelungen für geimpfte oder genesene sind in unserem Artikel von voriger Woche nachzulesen.

Bericht von Klaus Ondrich
Foto von Gerd Altmann via Pixabay

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