16.11.2020 | Ab Dienstag, 17.11. gelten bekanntlich wieder neue, strengere COVID-19-bedingte Regelungen, die uns auch in der Leichtathletik von unseren Sportstätten fernhalten (ausgenommen Spitzensportler mit COVID-19 Präventionskonzept).

Laut der neuen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist auch das Leichtathletiktraining von einzelnen in Sportstätten verboten. Nur mehr für Spitzensportler/-innen gibt es Ausnahmen, wenn für sie ein COVID-19 Präventionskonzept inkl. Testung von Trainer und Athlet(in) durchgeführt wird. Siehe auch die Infos des ÖLVs und die Fragen und Antworten von Sport Austria.

Den Worten des ÖLV ist leider nichts mehr hinzuzufügen:

Wir bedauern, dass die Test-Notwendigkeit und -Häufigkeit auch in unzähligen Telefonaten heute nicht geklärt werden konnte. Wir hoffen aber auf eine Klarstellung des Gesundheitsministeriums in den nächsten Tagen und werden diesbezüglich sofort berichten, wenn es etwas Neues dazu gibt. Die Situation ist zum wiederholten Male mühselig und sehr unzufriedenstellend.

Achtung: Das BSFZ hat generell geschlossen. Es ist also kein Training im Vereinsrahmen möglich (außer jenen, die unter die Spitzensportlerregelung fallen)!

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