02.11.2020 | Ab Dienstag, 3.11. gelten bekanntlich neue COVID-19-bedingte Regelungen, die auch in der Leichtathletik massive Einschränkungen bringen.

Laut der neuen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist auch das gewohnte Leichtathletiktraining in Gruppen als "geplante Zusammenkünfte zur körperlicher Ertüchtigung und Erbauung" verboten. Der ÖLV hat die Regelungen zusammengefasst und aufbereitet. Ausgenommen sind nur Trainings von Spitzensportler/-innen gemäß §14 (Anmerkung: wenn laufend COVID-19-Tests vorgenommen werden) und "Zusammenkünfte von nicht mehr als sechs Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjähriger."

Es dürfen demnach im Freien maximal sechs Personen aus maximal zwei Haushalten gemeinsam trainieren. Also ein Trainer plus ein Athlet, wenn dieser nicht im selben Haushalt mit dem Trainer lebt. Oder auch zwei Athleten gemeinsam. Die Ankündigung unseres Sportministers vom Samstag bei der Pressekonferenz, dass Einzelsportarten sehr wohl möglich sind, ist also durchaus als ernst und sehr eng gefasst zu verstehen: Ansonsten ist nur Einzeltraining erlaubt!

"Spitzensportler" sind Mitglieder des ÖLV-A-Kaders, ÖLB-B-Kaders & ÖLV Nachwuchs Elitekader. Nur sie dürfen unter den genannten Personengrenzen auch indoor trainieren. Das betrifft bei uns die Kraftkammer, die Halle 3 und den Sprinttunnel.

Für uns heißt das:

U12 & U14: Es findet ab Anfang November bis auf Weiteres kein Training der U12 & U14 statt!

U16+: Die jeweiligen Gruppentrainer organisieren sich in ihren Gruppen, um den Athletinnen und Athleten ein Trainingsprogramm für zu Hause und/oder für Einzeltraining im BSFZ zu ermöglichen.

Der Lauftreff der Erwachsenen findet bis auf Weiteres ebenfalls nicht statt.

Ansonsten gilt, dass Einzeltraining von Vereinsmitgliedern in den Outdoorbereichen des BSFZ Südstadt erlaubt ist. Wir fordern jedoch auf, auf die Ermöglichung des Trainings für Leistungs- und Kaderathleten der U16+ aufwärts Rücksicht zu nehmen und im Zweifel diesen den Vortritt zu lassen. Dies gilt vor allem für die Kraftkammer, die nur von Athleten dieser "Kader- und Spitzensportlerregelung" und nur in Absprache und auf Organisation mit den Trainern benutzt werden darf.

Garderoben und Duschen des BSFZ Südstadt sind geschlossen und stehen nicht zur Verfügung.

Achtung: Das BSFZ hat generell geschlossen, außer für uns als Verein mit obigen Regelungen. Es ist also kein Training vereinsexterner Athleten möglich!

Vereinsbekleidung

Wir bitten zu unseren Trainingszeiten die bestellte Vereinsbekleidung abzuholen (bitte eher zu Beginn unserer Trainingszeiten).

 

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